Die Beitragsordnung

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Beitragsordnung des ARV-Bundesverbandes

Stand 01.01.2002

 

Nachstehende Jahresbeiträge verstehen sich als Mindestbeiträge. Wer den ARV besonders fördern will, kann so durch eine freiwillige Beitragserhöhung für eine regelmäßige Zuwendung sorgen. Alternativ kann natürlich unabhängig von der Mitgliedschaft beliebig gespendet werden. Selbstverständlich übersenden wir auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für das Finanzamt.

Ordentliche Mitgliedschaft juristischer Personen

Grundbeitrag

Beitrag pro zusätzlicher Stimme im Gesamtpräsidium gem. Satzung §4, Abs. 3.1

 

250,00 €

75,00 €

Ordentliche Mitgliedschaft natürlicher Personen

Einzelpersonen

weitere Familienangehörige in Wohngemeinschaft

Härtefälle (auf Antrag)

 

30,00 €

15,00 €

10,00 €

Jugendmitgliedschaft

(vollendetes 10. bis vollendetes 18. Lebensjahr)

 

7,50 €

Fördernde Mitgliedschaft

natürliche Personen (Einzelmitglieder)

juristische Personen

 

25,00 €

50,00 €

Weitere Gebühren (z. B. Aufnahmegebühr) fallen nicht an. Der Beitrag wird grundsätzlich nicht bar kassiert, sondern per Bankeinzug erhoben. Fälligkeit ist jährlich im voraus.

Bitte fordern Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft an oder nutzen Sie die Download-Möglichkeit bei folgenden ARV-Organisationen: Oberpfalz, Rhein-Neckar

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