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Home Nach oben Die Grundsätze Das Präsidium Die Beitragsordnung Spenden Beschaffung
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Beitragsordnung des
ARV-Bundesverbandes
Stand 01.01.2002
Nachstehende
Jahresbeiträge verstehen sich als Mindestbeiträge. Wer den ARV besonders
fördern will, kann so durch eine freiwillige Beitragserhöhung für eine
regelmäßige Zuwendung sorgen. Alternativ kann natürlich unabhängig von der
Mitgliedschaft beliebig gespendet werden. Selbstverständlich
übersenden wir auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für das Finanzamt.
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Ordentliche Mitgliedschaft
juristischer Personen
Grundbeitrag
Beitrag pro
zusätzlicher Stimme im Gesamtpräsidium gem. Satzung §4, Abs. 3.1 |
250,00 €
75,00 € |
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Ordentliche Mitgliedschaft
natürlicher Personen
Einzelpersonen
weitere
Familienangehörige in Wohngemeinschaft
Härtefälle (auf
Antrag) |
30,00 €
15,00 €
10,00 € |
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Jugendmitgliedschaft
(vollendetes 10.
bis vollendetes 18. Lebensjahr) |
7,50 € |
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Fördernde Mitgliedschaft
natürliche Personen
(Einzelmitglieder)
juristische
Personen |
25,00 €
50,00 € |
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Weitere Gebühren (z. B. Aufnahmegebühr) fallen nicht an. Der
Beitrag wird grundsätzlich nicht bar kassiert, sondern per Bankeinzug erhoben.
Fälligkeit ist jährlich im voraus.
Bitte fordern Sie einen
Antrag auf Mitgliedschaft an oder nutzen Sie
die Download-Möglichkeit bei folgenden ARV-Organisationen:
Oberpfalz ,
Rhein-Neckar
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