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Die ARV-Mitgliedsorganisationen ...

 

... besitzen regionale Zuständigkeiten gemäß den politischen Grenzen.

In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg ist der ARV regional auf Regierungsbezirksebene organisiert. Die Bezirksverbände sind selbstständige juristische Personen, die ihr Zuständigkeitsgebiet in Kreisverbände auf Landkreisebene untergliedern.

In Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bestehen abweichende Strukturen. In den übrigen Bundesländern gibt es zur Zeit keine ARV-Stützpunkte.

Nicht alle ARV-Organisationen (*) gehören dem Bundesverband der Allgemeinen Rettungsverbände Deutschlands e. V. an und vertreten dessen Ziele.

Nebenstehend finden sich teilweise Links (Querverweise) zu regionalen ARV-Internetseiten, die meist detailliertere Informationen zu den Aufgaben und Strukturen der jeweiligen Organisationen liefern.

 

Der ARV-Bundesverband haftet nicht für den Inhalt der Seiten.

 

Bitte den gewünschten Verband anklicken!

 

Bayern

 

Baden-Württemberg

 

Hessen

 

Niedersachsen

 

*) Verband gehört nicht der Gemeinschaft im ARV-Bundesverband an.

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