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Familien stärken
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ...
... ist eine Form der Hilfe zur Erziehung
nach dem Kinder– und Jugendhilfegesetz (§31 KJHG), die der ARV mit
ausgebildeten Fachkräften (Dipl. Sozialpädagoginnen) in Zusammenarbeit mit
Jugendämtern seit 1996 anbietet.
Der Gesetzgeber beschreibt
im § 31 KJHG Sozialpädagogische Familienhilfe wie folgt:
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive
Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der
Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen
sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur
Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und
erfordert die Mitarbeit der Familie“.
Wer kann die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in
Anspruch nehmen?
Die SPFH richtet sich an alle Familien, die eine
intensive Begleitung und Beratung bei Erziehungsproblemen,
Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten, etc. wünschen und
benötigen.
Sie richtet sich an alle Familienmitglieder, d.h.
gleichermaßen an Kinder und Erwachsene.
Die Kostenübernahme für die Hilfe zur Erziehung ist beim
Jugendamt zu beantragen. |